Erbrecht

Wir begleiten Sie diskret und persönlich in allen Angelegenheiten auf dem sehr konfliktanfälligen und emotionalen Gebiet des Erbrechts. Als spezialisierte Erbrechtskanzlei bieten wir umfassende Beratung und rechtliche Unterstützung in allen Bereichen des Erbrechts, von der Planung über die Abwicklung bis hin zur Auseinandersetzung bei Erbschaften. Kompetente Ansprechpartner in erbrechtlichen Fragestellungen und die Lösung von Konflikten im Zusammenhang mit dem Erbfall zeichnen uns aus. Wir, als Erbrechtskanzlei, unterstützen Privatpersonen und Unternehmen bei sämtlichen erbrechtlichen Fragestellungen.

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Ihre Vorteile mit der Erbrecht Kanzlei Bakir in Stuttgart

Wir machen uns Gedanken um Ihr Vermögen – zu Lebzeiten und im Erbfall. Ob steueroptimierte Planung zu Lebzeiten oder die Regelung des Nachlasses nach dem Tod eines geliebten Menschen, wir stehen tatkräftig an Ihrer Seite. Der professionelle Umgang in dieser emotionalen Ausnahmesituation zeichnet uns aus.

Zunächst Klarheit über die Vorgehensweise, dann eine detaillierte und transparente Kostenübersicht und anschließend das Mandat. Hier passiert nichts, das Sie nicht zu 100% verstanden und abgesegnet haben.
Wir arbeiten auf Augenhöhe, diskret und transparent. Das macht uns aus.

Erbscheinsverfahren

Für den Nachweis der Erbenstellung wird in der Regel ein Erbschein benötigt. Der Erbnachweis erfolgt durch den Erbschein, der beim zuständigen Nachlassgericht beantragt werden muss. Ein Erbschein kann beispielsweise für die Verwaltung des Nachlasses oder zum Schließen eines Girokontos erforderlich sein.

Die Zuständigkeit für die Erteilung des Erbscheins liegt beim Nachlassgericht. In der ersten Instanz ist dies das Amtsgericht. Die örtliche Zuständigkeit liegt in der Regel beim Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Erblassers. Die antragsberechtigten Personen für die Ausstellung eines Erbscheins umfassen den Alleinerben, Miterben sowie den Testamentsvollstrecker.

Darüber hinaus können auch Gläubiger mit einer titulierten Forderung einen Erbschein beantragen. Die Erteilung eines unrichtigen Erbscheins und dessen Umlauf birgt ein erhebliches Risiko für den Rechtsverkehr. Es muss folglich beim Amtsgericht dessen Einzug beantragt werden. Das Amtsgericht wird ein Verfahren von Amts wegen eröffnen und alle im Umlauf befindlichen Erbscheine einziehen.

Erbnachweis

Als Erbe sind Sie dazu verpflichtet, nachzuweisen, dass Sie den Erblasser tatsächlich beerbt haben und dazu berechtigt sind, den Nachlass zu regeln. Der Erbnachweis erfolgt durch den Erbschein, der beim zuständigen Nachlassgericht beantragt werden muss. Als fachlich qualifizierte Kanzlei beraten wir Sie umfassend und vertreten Sie im Erbscheinsverfahren.

Nachlassverzeichnis

Das Nachlassverzeichnis ist die Feststellung des gesamten Nachlass auf den Zeitpunkt des Todes des Erblassers in einem vollständigen und geordneten Verzeichnis zur Erstellung eines Nachlassverzeichnisses sind regelmäßig die Erben und andere am Erbfall Beteiligte verpflichtet. Grundsätzlich ist die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses aber immer sinnvoll, insbesondere bei mehreren Erben. Als fachlich spezialisierte Rechtsanwälte für Erbrecht unterstützen wir Sie im Erbfall bei der vollständigen Erstellung eines solchen Nachlassverzeichnisses.

Ausschlagung der Erbschaft

Ohne Verfügung von Todes wegen geht die Erbschaft beim Tod einer Person automatisch auf die Erben über. Will der Erbe die Erbschaft jedoch nicht annehmen, weil der Nachlass möglicherweise überschuldet ist, muss er die Erbschaft innerhalb der gesetzlichen Frist ausschlagen. Gerne informieren wir Sie über diese Fristen und begleiten Sie bei der Ausschlagung des Erbes.

Erbstreitigkeit

Erbschaftsstreitigkeiten können in den unterschiedlichsten Formen aufkommen. Sei es der Streit um die Erbenstellung an sich, die Auslegung des Testaments, Pflichtteilsansprüche, Streit innerhalb der Erbengemeinschaft oder die Durchsetzung von Ansprüchen gegen die Erben. Diese und zahlreiche weitere Streitigkeiten entstehen leider nur allzu häufig und müssen vor Gericht entschieden werden.

Unsere fachlich spezialisierten Anwälte setzen Ihre Ansprüche durch und wehren ungerechtfertigte Ansprüche gegen Sie ab. Dabei legen unsere Anwälte im Erbrecht großen Wert darauf, zunächst eine außergerichtliche Streitbeilegung zu versuchen, um Ihnen kostengünstig zu Ihrem Recht zu verhelfen.

Erbenermittlung - Testamentsauslegung

Die Erbfolge richtet sich grundsätzlich nach dem Willen des Erblassers, der in einem Testament festlegt, wer erben soll. Dabei bieten viele auf eigene Faust formulierte Testamente eine rechtlich mehrdeutige oder unklare Formulierung und bieten Raum für Interpretation des Testaments.

Dann muss dieses Testament ausgelegt werden und der wahre Wille des Erblassers muss ermittelt werden. Die Auslegung sorgt dafür, dass der tatsächliche Wille des Erblassers trotz möglicher Missverständnisse oder unklarer Formulierungen korrekt umgesetzt wird.

Pflichtteil

Hat der Erblasser eine erbberechtigte Person enterbt oder hat er ihr weniger als den Pflichtteil hinterlassen, so ist als Ausgleich ein Geldbetrag zu zahlen. Daher geht der Erbe durch die Enterbung grundsätzlich nicht leer aus. Die Höhe des Pflichtteils entspricht der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Will der Erblasser, dass der Erbe auch den vom Gesetzgeber garantierten Pflichtteil nicht erhält, ist unter Einhaltung der strengen gesetzlichen Voraussetzungen auch eine Pflichtteilsentziehung möglich.

Testamentsvollstreckung

Zur Absicherung des letzten Willens, kann der Erblasser eine Person ernennen, die seine letztwilligen Verfügungen ausführt. Ein weiterer sinnvoller Gesichtspunkt für die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers kann der Schutz minderjähriger Erben vor sich selbst oder die Verwaltung und Teilung des Nachlasses bei einer Erbengemeinschaft sein.

Zu den Aufgaben des Testamentsvollstreckers zählen insbesondere die Erfüllung von Vermächtnissen und die Verteilung des verbleibenden Nachlasses nach dem Willen des Erblassers, ohne davon abweichen zu dürfen. Darüber hinaus kümmert sich der Testamentsvollstrecker um die Verwaltung des Nachlasses bis zur vollständigen Verteilung.

Dabei stehen Ihnen unsere Fachanwälte für Erbrecht auch als Testamentsvollstrecker zur Verfügung. Außerdem unterstützt Sie die SKO Legal Group bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüchen gegen einen eingesetzten Testamentsvollstrecker, der nicht nach dem Willen des Erblassers handelt.

Denn der Testamentsvollstrecker darf nur den Willen des Erblassers ausführen.

Testamentsanfechtung

Wenn Sie das Gefühl haben, dass ein Testament möglicherweise nicht die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt oder Fehler vorliegen, dann stehen wir Ihnen zur Seite und prüfen sorgfältig, ob ein Testament angefochten werden kann.

Für die Testamentsanfechtung gibt es diverse Gründe.

Es kommt immer wieder vor, dass der Erblasser beim Erstellen des Testaments unter Druck gesetzt oder getäuscht worden ist. In diesen Fällen prüfen wir, ob der Erblasser beispielsweise bedroht, erpresst oder in seiner Willensbildung manipuliert worden ist. In solchen Situationen kann es notwendig sein, das ungültige Testament anzufechten.

Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere Gründe, warum ein Testament angefochten werden kann. Dazu zählen unter anderem die unzulässige Beeinflussung des Erblassers, unrichtige Wiedergabe des Erblasserwillens oder die mangelnde Testierfähigkeit. Wenn der Erblasser nicht in der Lage war, die Tragweite seiner Entscheidung zu verstehen, etwa aufgrund von geistiger Beeinträchtigung oder Krankheit, kann dies ein weiterer Grund für die Anfechtung sein.

Unsere Kanzlei bietet Ihnen eine eingehende Prüfung des Testaments, um festzustellen, ob eine Anfechtung Aussicht auf Erfolg hat.

Hinterbliebenenversorgung - Witwenrente / Witwerrente

Der Verlust des Ehepartners/Lebenspartners oder eines Elternteils (bei minderjährigen Kindern) kann die wirtschaftliche Existenz gefährden. Insofern besteht unter Umständen die Möglichkeit, eine Rente für Hinterbliebene zu erhalten. Gerne prüfen wir, ob die Voraussetzungen für einen Anspruch auf diese Rente gegeben sind, und stellen den umfassenden Rentenantrag bei der zuständigen Stelle.

Digitales Erbe

Die Frage, was eigentlich mit meinem Social Media Auftritt nach meinem Tod passiert, gewinnt immer mehr an Bedeutung. Ob Instagram, Tiktok oder Facebook – wer hat nach dem Tod Zugriff auf die Accounts dieser Social Media Plattformen und was passiert eigentlich mit dem E-Mail-Account?

Um zu wissen was mit den Accounts passiert, muss der Erbe zunächst wissen, welche Social Medias genutzt wurden und welche Accounts der Verstorbene hinterlassen hat. Daher sollte eine Auflistung aller wichtigen Accounts erstellt werden. Die rechtliche Lage ist hier noch nicht eindeutig. In einigen wenigen Fällen, können die Erben Konten schließen oder ein Gedenkprofil, so bei Facebook, errichten.

In den meisten Fällen ist es aber ratsam, sich mit den jeweiligen AGBs auseinanderzusetzen. Oft werden die Konten nach dem Ableben des Nutzers nicht automatisch gelöscht, sondern bleiben bestehen. Die Erben müssen komplizierte Verfahren durchlaufen, um Zugang zu den Daten zu erhalten.

Durch das Hinterlassen eines klaren Plans für den Umgang mit dem digitalen Erbe kann sichergestellt werden, dass nach Ihren Wünschen mit den Konten verfahren wird. Die lebzeitige Klärung, wer Zugang zu bestimmten Daten erhalten soll, kann Konflikte vermeiden.

Erbausschlagung

Ist der Nachlass überschuldet oder möchte ein Ehegatte den Zugewinnausgleich und seinen Pflichtteil fordern, so kann der Erbe die Erbschaft ausschlagen. Hat der ausschlagende Erbe Kinder, fällt die Erbschaft an diese. Daher ist es insbesondere bei einem überschuldeten Nachlass wichtig, dass die Kinder ihrerseits die Erbschaft ausschlagen.

Die Erklärung der Ausschlagung erfolgt gegenüber dem Nachlassgericht. Die Frist für die Abgabe der Erklärung beträgt sechs Wochen nach Kenntnisnahme des Erben über den Erbfall und die Gründe für seine Berufung (durch Testament oder Gesetz).

Wir beraten Sie gerne, ob Sie die Erbschaft ausschlagen oder annehmen sollten, welche Rechtsfolgen eine Ausschlagung hat und ob die Frist eingehalten wurde. Dabei erklären wir auch die Erbausschlagung ordnungsgemäß und bieten Ihnen Sicherheit und Rechtsschutz, wenn es darum geht, die Erbschaft korrekt auszuschlagen und alle rechtlichen Anforderungen zu erfüllen.

Erbstreit & Erbprozess

Erbschaftsstreitigkeiten können in vielfältigen Formen auftreten und sind in vielen Fällen mit Schwierigkeiten und emotionaler Belastung verbunden. Die Konflikte können sich auf die Erbenstellung selbst beziehen, beispielsweise wenn es um die Klärung der Berechtigung eines Erben geht oder um die Auslegung eines Testaments, das unterschiedliche Interpretationen zulässt.

Auch die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen durch berechtigte Erben kann zu langwierigen Auseinandersetzungen führen.  Häufig entstehen Konflikte innerhalb einer Erbengemeinschaft, wenn die Erben sich über die Aufteilung des Nachlasses oder die Verwaltung des Vermögens nicht einig werden. In einigen Fällen müssen Ansprüche gegen die Erben, etwa wegen Pflichtverletzungen oder Unregelmäßigkeiten bei der Nachlassverwaltung, durchgesetzt werden.

Diese und zahlreiche weitere erbrechtliche Streitigkeiten kommen leider sehr oft vor und erfordern in vielen Fällen eine gerichtliche Klärung. Solche Auseinandersetzungen sind nicht nur emotional belastend, sondern können auch finanzielle und zeitliche Ressourcen beanspruchen. Wir setzen Ihre Ansprüche mit Nachdruck durch und wehren ungerechtfertigte Forderungen gegen Sie ab.

Es ist uns ein besonderes Anliegen, zunächst eine außergerichtliche Streitbeilegung zu versuchen, um unnötige Kosten und die Belastung durch ein langwieriges Gerichtsverfahren zu vermeiden. Wir werden alle verfügbaren rechtlichen Mittel ausschöpfen, um eine für Sie vorteilhafte Lösung zu erwirken, ohne dass es zu einem langwierigen Rechtsstreit kommen muss.

Sollte eine Einigung nicht erzielt werden, vertreten wir Ihre Interessen selbstverständlich auch vor Gericht und setzen Ihre Rechte mit Fachwissen und Engagement durch. Die Beschleunigung und Effizienz bei der Regelung von Erbschaftsangelegenheiten betrachten wir als unsere vorrangige Aufgabe.

Erbengemeinschaft - Auseinandersetzung und Verwaltung

Häufig kommt es vor, dass mehrere Personen aufgrund der gesetzlichen Erbfolge oder durch testamentarische Verfügung zu Miterben werden. Diese Konsequenz tritt mit dem Erbfall automatisch ein, sodass alle Miterben gemäß ihrer Quote erben.

In Bezug auf die im Nachlass befindlichen Gegenstände besteht für die Erben grundsätzlich nur die Möglichkeit einer einheitlichen Entscheidung. Das Konfliktpotenzial innerhalb einer Erbengemeinschaft ist umso höher, je größer diese ist. Insbesondere im Hinblick auf Immobilien ist es in vielen Fällen ratsam, fachlichen Rat einzuholen. Des Weiteren obliegt es der Erbengemeinschaft, den Nachlass bis zu dessen Auflösung zu verwalten und die anfallenden Kosten zu tragen.

Wir unterstützen und beraten Miterben oder die Erbengemeinschaften im Rahmen der Verwaltung des Nachlasses, Auflösung und Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft.

>>Mehr erfahren zu „Erbengemeinschaft“<<

Erbschaftskauf

Der Erbe kann den gesamten Nachlass einer Person durch Erbschaftskauf veräußern. Das bietet den Vorteil, dass nicht jeder einzelne Gegenstand verkauft werden muss, sondern der Nachlass „en bloc“ verkauft wird. Ein weiterer Vorteil ist, dass der Erbe nicht für Mängel haftet, die er nicht arglistig verschwiegen hat. Mit Abschluss des Erbschaftskaufvertrages haftet der Käufer neben dem Verkäufer gegenüber den Nachlassgläubigern für die Nachlassverbindlichkeiten.

Ob Sie Erbschaftsverkäufer oder Erbschaftskäufer sind – Wir klären Sie gerne über rechtliche Grundlagen des Erbschaftskaufs, über mögliche Risiken und rechtliche Verpflichtungen auf und sorgen dafür, dass der Erbschaftskauf rechtssicher durchgeführt wird. Gerne erstellen wir für Sie die notwendigen Verträge und begleiten Sie durch diesen Prozess.

Auskunftsansprüche

Bei einem Erbfall besteht das berechtigte Interesse, sich einen Überblick über den Nachlass zu verschaffen, damit dieser richtig verwaltet und verteilt werden kann.

Grundsätzlich besteht unter Miterben kein gegenseitiger gerichtlich durchsetzbarer Auskunftsanspruch. Es ist vorgesehen, dass jeder Erbe die Möglichkeit nutzen soll und sich selbst ein Bild machen soll. Lediglich in einem Ausnahmefall besteht ein Anspruch eines Miterben gegenüber einem anderen Miterben. Gerne prüfen wir, ob Sie einen wirksamen Anspruch haben, und setzen diesen im gegebenen Fall durch.

Der Pflichtteilsberechtigte ist kein Erbe und kann sich nicht eigenständig ein Bild über das hinterlassene Vermögen machen. Dieser hat daher stets einen Auskunftsanspruch gegenüber den Erben. Die Erben haben die Pflicht, den Nachlass sauber und vollständig zu dokumentieren und ein Nachlassverzeichnis zu erstellen. Außerdem hat der Pflichtteilsberechtigte einen Anspruch auf Ermittlung des Wertes des Nachlasses.

Einen gesetzlichen Anspruch hat auch der durch eine Testamentsvollstreckung beschwerte Erbe. Dabei gehört es zu den gesetzlichen Pflichten des Testamentsvollstreckers, unverzüglich den Nachlass lückenlos in einem Nachlassverzeichnis festzuhalten. Der Testamentsvollstrecker ist verpflichtet, transparent zu handeln und alle relevanten Informationen zu teilen.

Auskunftsansprüche im Erbrecht sind entscheidend, um sicherzustellen, dass alle Erben oder Pflichtteilsberechtigten ihre Ansprüche korrekt geltend machen können. Sie dienen der Transparenz bei der Nachlassverwaltung und ermöglichen eine gerechte Verteilung des Erbes.

Werden Ihnen Auskünfte verweigert, unterstützen wir Sie und leiten rechtliche Schritte ein, um die entsprechenden Informationen zu erhalten.

Sie haben eine Frage oder ein rechtliches Problem, welches sich auf das Thema Schadensersatz im Kaufrecht oder Maklerrecht bezieht? Sprechen Sie uns an, wir helfen gern.

Pflichtteilsrecht

Der Erblasser kann einen gesetzlichen Erben enterben. Der Enterbte hat dann aber einen gesetzlich geregelten Mindestanspruch – den sogenannten Pflichtteil.

Der Pflichtteilsberechtigte hat gegen die Erben einen Auskunftsanspruch und einen Anspruch auf Zahlung von Geld. Er wird nicht Teil der Erbengemeinschaft und hat keinen Anspruch auf Herausgabe einzelner Gegenstände.

Die Höhe des Pflichtteils wird durch den gesetzlichen Erbteil bestimmt.

Es besteht auch die Möglichkeit, dass ein vermeintlich pflichtteilsberechtigter Anspruchsteller seinen Anspruch gegenüber den Erben durchsetzen möchte, obwohl dieser nicht besteht. In einem solchen Fall vertreten wir Ihre Interessen und wehren den Anspruch für Sie ab.

Testamentsvollstrecker

Der Testamentsvollstrecker ist eine Person, die vom Erblasser in seinem Testament benannt wird, um sein Vermögen nach dem Tod nach seinen Vorstellungen zu verteilen und dieses zunächst zu verwalten. Er übernimmt allerlei Aufgaben, die von der Verwaltung des Erbes bis hin zur Auszahlung der Erbanteile an die Erben reichen können.

Damit hat der Testamentsvollstrecker dafür Sorge zu tragen, dass der Nachlass nach dem Willen des Erblassers verteilt wird, alle offenen Verbindlichkeiten beglichen werden und alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Sinnvoll ist dies oft, wenn mehrere Personen oder minderjährige Kinder als Erben eingesetzt werden sollen. Um einen potentiellen Streit der Miterbengemeinschaft zu vermeiden, ist es daher nahezu unumgänglich die Testamentsvollstreckung anzuordnen.

Wir empfehlen, sich frühzeitig von einem Experten bei der Bestellung eines Testamentsvollstreckers beraten zu lassen, um mögliche Konflikte zwischen Erben und Testamentsvollstreckern zu vermeiden. Sollte es bereits zu Auseinandersetzungen gekommen sein, unterstützen wir Sie vollumfänglich. Unsere Anwälte bieten zudem an, die Testamentsvollstreckung zu übernehmen.

Wir erläutern Ihnen gerne die Aufgaben und Pflichten eines Testamentsvollstreckers oder beraten Sie, wenn es um Schadensersatzansprüche, die Entlassung des Testamentsvollstreckers oder die Festlegung einer angemessenen Vergütung geht. Wir sind jederzeit für Sie da, um Ihre rechtlichen Anliegen zu klären.

>>Mehr erfahren zu „Testamentsvollstrecker“<<

Vorsorgevollmacht & Generalvollmacht

Durch die Vorsorgevollmacht räumen Sie einer von Ihnen ausgewählten Person das Recht ein, in bestimmten Angelegenheiten für Sie Entscheidungen zu treffen, falls Sie dazu selbst nicht mehr in der Lage sind.

Um dem Vertreter in einer solchen Situation einen richtungsweisenden Weg der zu treffenden Entscheidungen zu geben, können ihm rechtsverbindliche Anweisungen erteilt werden.

Dabei ist es ratsam, die Vollmacht so auszugestalten, dass der Bevollmächtigte sowohl die vermögensrechtlichen Angelegenheiten als auch die persönlichen Angelegenheiten regeln kann. Die Generalvollmacht im Vermögensbereich ist hierzu ein in der Praxis bewährtes Instrument. In diesem Bereich werden alle vermögensrechtlichen Angelegenheiten wie Geldvermögen, Immobilien, Gesellschaftsanteile sowie die Vertretung vor Gericht erfasst.

Hierbei ist eine Kombination mit einer Vorsorgeregelung für persönliche Angelegenheiten empfehlenswert. Dies betrifft insbesondere Angelegenheiten der Gesundheitssorge sowie der Bestimmung des Wohnverhältnisses.

Patientenverfügung

Gesondert sollte die Situation geregelt werden, in der Sie schwer erkranken und nicht mehr in der Lage sind, Ihre medizinischen Wünsche zu äußern. Mit einem gesonderten Dokument, einer sogenannten Patientenverfügung, können Sie festlegen, welche medizinischen Maßnahmen Sie in diesem Falle erhalten oder ablehnen möchten.
Von höchster Priorität ist, dass die Patientenverfügung wirksam erstellt wird, da sie sonst nicht rechtlich bindend ist. Die umfassenden Vorgaben der Wirksamkeit werden gesetzlich vorgegeben.

Gerne beraten wir Sie und erstellen einen auf individuelle Bedürfnisse maßgeschneiderten Vorsorgeplan für Sie.