Im Baurecht können Bauherren und Unternehmer bei Streitigkeiten über Änderungen am Bauvertrag oder Vergütungsansprüche schnell gerichtliche Hilfe durch eine einstweilige Verfügung erhalten. Diese ermöglicht es, dringende Ansprüche vorab zu sichern, ohne auf das langwierige Hauptsacheverfahren warten zu müssen. § 650b BGB regelt das Änderungsrecht des Bauherrn, § 650c BGB die Anpassung der Vergütung, und § 650d BGB erleichtert die Beantragung einstweiliger Verfügungen, indem die Dringlichkeit grundsätzlich vermutet wird. Zuständig sind in der Regel die Landgerichte, und Anwaltszwang besteht. Der Antragsteller kann so eine schnelle Klärung von Nachtragsforderungen erreichen, um Baustillstände oder Liquiditätsengpässe zu vermeiden. Der Antragsgegner kann sich durch eine vorbeugende Schutzschrift verteidigen. Insgesamt dient die Regelung dazu, Bauprojekte rechtlich und finanziell abgesichert zügig weiterzuführen.
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