So wird sie rechtlich erwirkt und läuft sie ab
Zu einer Räumungsklage kommt es, wenn der Vermieter den Mietvertrag mit dem Mieter gekündigt hat und der Mieter die Wohnung nicht bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zurückgibt. Voraussetzung ist also, dass der Mieter kein Recht zum Besitz am Mietobjekt mehr hat.
Dies kann auf verschiedene Gründe zurückzuführen sein: Das Mietverhältnis ist durch Zeitablauf oder durch ordentliche Kündigung beendet oder wurde vom Vermieter aufgrund eines Zahlungsrückstandes fristlost gekündigt (fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug).
Zieht der Mieter trotz gesetzter Frist nicht aus der Wohnung aus, kann der Vermieter den Räumungsanspruch gerichtlich geltend machen. Mit der Räumungsklage wird ein vermeintlich bestehender Räumungsanspruch in einem gerichtlichen Verfahren geltend gemacht. Wird der Klage stattgegeben, erhält der Kläger (Vermieter) einen vollstreckbaren Titel, der ihn dazu berechtigt, die Zwangsräumung gegen den Mieter zu betreiben.
Die Räumungsklage als letztes Mittel
Wir informieren Sie umfangreich über die rechtlichen Voraussetzungen, die es für eine Räumungsklage bedarf. Außerdem erklären wir genau, wie sie durchgesetzt wird. Wir beleuchten Rechte, Pflichten, Kosten und Zeitfenster, damit keine Fragen zum Thema offen bleiben.
Zudem weisen wir auf Ausnahmefälle und Besonderheiten hin, die einer Umsetzung durch einen Gerichtsvollzug schlussendlich einen Strich durch die Rechnung machen können.