Handelt es sich um Abnutzung durch Gebrauch, oder Beschädigungen am Mietobjekt?
Immer wieder erreichen uns Fragestellungen dieser Art im Zusammenhang mit der Beendigung eines Mietverhältnisses. Vermieter bemängeln Schäden bei der Wohnungsübergabe, halten die Mietkaution lange zurück und melden sich eines Tages mit Schadensersatzforderungen bei den ehemaligen Mietern. Nicht selten entfacht ein Streit zwischen den Parteien über angeblich ersatzpflichtige Schäden oder möglicherweise doch nur Gebrauchsspuren durch Nutzung.
Die Mieter sind gemäß § 546 Abs.1 BGB dazu verpflichtet, die Mietwohnung nach Beendigung des Mietverhältnisses an die Vermieter zurückzugeben. Diese Selbstverständlichkeit birgt in der alltäglichen Praxis jedoch sowohl für Mieter als auch für Vermieter die meisten Probleme. Ist die Wohnung nur durch vertragsgemäßen Gebrauch, welchen die Vermieter hinnehmen müssen, abgenutzt oder haben die Mieter Schäden in der Wohnung verursacht?
Wir wollen hier auf häufige Fragen und Probleme eingehen, die uns in unserem Alltag als Anwälte für Mietrecht erreichen.
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